Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Gültigkeit
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers können nur nach schriftlicher Bestätigung anerkannt werden.
2. Angebote, Bestellungen
Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden mit Zusage auch ohne Auftragsbestätigung wirksam.
3. Preis, Zahlungen
Die Preise verstehen sich ausschl. MwSt., für Lieferung ab Werk, ausschl. Verpackung. Rechnungen sind gern. Vereinbarung entweder mit Skonto oder netto zahlbar. Der Abzug entfällt, wenn der Käufer mit Zahlungen im Rückstand ist. Der volle Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen im Rückstand oder aber wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, Vergleich u.ä. bekannt wird. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles berechnen wir bankübliche Verzugszinsen. Bei Neukunden wird der Kaufpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig.
4. Lieferzeit
Lieferzeiten verstehen sich freibleibend und rechnen vom Eingang der Bestellung und aller erforderlichen Unterlagen für die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachung nur annähernd sind, gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Fabrikation und sonstigen Hindernissen, z.B. höherer Gewalt, Transportverzögerungen, etc. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
5. Versand, Verpackung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns nach bestem Ermessen und ohne Gewähr auf billigste Beförderung, sofern vom Besteller keine bestimmten Vorschriften vorliegen.
6. Beanstandung, Rücklieferung
Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen erhoben werden. Bei begründeten Beanstandungen liefern wir kostenfrei Ersatz oder erteilen eine Gutschrift. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei Lohnarbeiten, können nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden. Eine Gewähr für einen bestimmten Verwendungszweck unserer Ware kann nicht übernommen werden, wenn die Eignung hierfür nicht ausdrücklich von uns bestätigt wurde. Für Beanstandungen, die durch konstruktive Mängel des Bestellers entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Rücklieferungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung vorgenommen werden. Wir behalten uns das Recht zur Annahmeverweigerung vor.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren oder Gegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Weiterlieferung oder Verarbeitung gilt für den Nächstkäufer der gleiche Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Bezahlung unserer gelieferten Waren oder Gegenstände.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist beiderseits Mayen. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mayen Gerichtsstand, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.